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Recht · 1 Min. Lesezeit

Digital Markets Act

Kurz gesagtZwingt die größten Plattformen, ihre Türen offen zu lassen. Nutzen muss man es selbst.

Der Digital Markets Act richtet sich nicht an Sie, sondern an sieben benannte Unternehmen: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Booking. Für die dort betriebenen zentralen Plattformdienste gelten Pflichten, die es vorher nicht gab.

Die drei Pflichten, die für Unternehmen praktisch sind

Datenportabilität. Geschäftskunden und Endnutzer müssen ihre Daten wirksam und kontinuierlich exportieren können — auch fortlaufend, nicht nur einmalig. Das ist die Grundlage jeder Migration, die nicht mit einem Screenshot-Marathon endet.

Zugang zu erzeugten Daten. Wer über eine Plattform verkauft oder wirbt, bekommt Zugang zu den Daten, die durch die eigene Nutzung entstehen. Vorher war das oft nur aggregiert sichtbar.

Keine Selbstbevorzugung, keine Kopplung. Ein Gatekeeper darf eigene Dienste nicht bevorzugt behandeln und die Nutzung eines Dienstes nicht an die Nutzung eines anderen binden. Das ist der Hebel gegen genau die Paketierung, die Wechsel unattraktiv macht.

Was er nicht ist

Kein Souveränitätsgesetz. Der DMA regelt Wettbewerb, nicht Jurisdiktion. Ein Gatekeeper, der alle Pflichten erfüllt, unterliegt weiterhin dem Recht seines Sitzlandes. Siehe US CLOUD Act.

Warum er trotzdem im Werkzeugkasten steht

Weil er den Preis eines Wechsels senkt. Lock-in ist keine Frage der Möglichkeit, sondern der Kosten — und Datenportabilität ist der größte einzelne Posten in dieser Rechnung. Siehe Vendor Lock-in.

Praktisch heißt das: Wenn ein benannter Gatekeeper Ihnen sagt, ein fortlaufender Datenexport sei technisch nicht vorgesehen, ist das seit März 2024 eine Aussage mit rechtlichem Gewicht — und nicht Ihres.

Quellen

Siehe auch

Verwandte Begriffe