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Recht · 1 Min. Lesezeit · Aktualisiert 16. August 2026

Digital Markets Act

Kurz gesagtDer DMA zwingt große Plattformen zu Portabilität und Interoperabilität — ein Hebel, den kaum jemand nutzt.

Auf einen Blick

Rechtsakt
Verordnung (EU) 2022/1925, seit Mai 2023 anwendbar, Pflichten der Torwächter seit März 2024
Wen es betrifft
Von der Kommission benannte Torwächter — große Plattformbetreiber mit zentraler Marktstellung
Zentrale Pflichten
Datenportabilität in Echtzeit, Interoperabilität bei Messengern, keine Selbstbevorzugung, keine erzwungene Kopplung von Diensten
Für Unternehmen nutzbar
Recht auf fortlaufenden, maschinenlesbaren Zugriff auf die eigenen Daten und die der eigenen Endnutzer
Durchsetzung
Direkt durch die Europäische Kommission, mit Bußgeldern bis zu zweistelligen Prozentsätzen des weltweiten Umsatzes
Typische Fehlvorstellung
Der DMA sei Verbraucherschutz — er ist in erster Linie Wettbewerbsrecht mit unmittelbarem Nutzen für gewerbliche Nutzer

Der Digital Markets Act ist Wettbewerbsrecht, kein Datenschutzrecht. Er richtet sich an eine kleine Zahl von der Kommission benannter Torwächter und legt ihnen Verhaltenspflichten auf, die unabhängig von einem Missbrauchsnachweis gelten.

Für Unternehmen, die sich mit Abhängigkeiten befassen, ist er aus einem Grund relevant: Er schafft durchsetzbare Rechte auf die eigenen Daten und auf Interoperabilität — genau dort, wo Bindung entsteht.

Die Pflichten, die praktisch zählen

Datenportabilität. Torwächter müssen gewerblichen Nutzern fortlaufenden Zugang zu den Daten geben, die bei der Nutzung entstehen, in einem maschinenlesbaren Format. Das betrifft Werbedaten, Marktplatzdaten, Nutzungsdaten.

Interoperabilität. Für Kommunikationsdienste bestehen Vorgaben, die Interoperabilität zwischen Diensten ermöglichen sollen — der Bereich, in dem sich die Umsetzung am langsamsten entwickelt.

Keine Selbstbevorzugung. Eigene Dienste dürfen in Ranglisten nicht bevorzugt werden.

Keine erzwungene Kopplung. Die Nutzung eines Dienstes darf nicht an die Nutzung eines anderen gebunden werden.

Wie man ihn nutzt

Der DMA wird selten aktiv verwendet, weil er als Regulierung großer Konzerne wahrgenommen wird. Praktisch nutzbar ist er dort, wo ein Torwächter Ihnen Daten vorenthält, die bei Ihrer eigenen Nutzung entstanden sind.

Der Weg dahin ist unspektakulär: Prüfen Sie, welche Exportschnittstellen der Anbieter bereitstellt, dokumentieren Sie, wo sie unvollständig sind, und wenden Sie sich im Zweifel an die Kommission. Für die Beurteilung, ob eine Bindung überhaupt teuer ist, gilt derselbe Maßstab wie sonst — siehe Vendor Lock-in.

Was er nicht leistet

Der DMA ersetzt keine offenen Formate. Ein Export in einem proprietären, aber maschinenlesbaren Format erfüllt die Pflicht, macht den Wechsel aber nicht leicht. Deshalb bleiben Offene Standards die wirksamere Vorsorge, und der EU Data Act die einschlägigere Norm, wenn es um den Wechsel des Cloud-Anbieters geht.

Häufige Fragen

Was habe ich als Unternehmen konkret davon?
Vor allem Datenportabilität: Torwächter müssen gewerblichen Nutzern fortlaufenden Zugang zu den Daten geben, die bei der Nutzung ihrer Dienste entstehen — in einem maschinenlesbaren Format. Das ist ein Hebel gegen Bindung an Werbe-, Marktplatz- und Betriebssystemplattformen.
Wie mache ich das geltend?
Über die vom Torwächter bereitgestellten Schnittstellen und Verfahren. Werden sie nicht bereitgestellt oder faktisch unbrauchbar gemacht, ist das ein Beschwerdegrund gegenüber der Kommission — nicht nur ein Supportfall.
Gilt der DMA auch für kleine Anbieter?
Nein. Er richtet sich ausschließlich an benannte Torwächter. Kleine und mittlere Anbieter sind Begünstigte, nicht Verpflichtete.
Ersetzt der DMA den Data Act?
Nein, beide ergänzen sich. Der DMA adressiert Plattformmacht, der Data Act den Zugang zu Produkt- und Cloud-Daten allgemein. Für einen Anbieterwechsel ist meist der Data Act einschlägig, für Plattformabhängigkeit der DMA.

Quellen

Siehe auch

Verwandte Begriffe