Vendor Lock-in
Kurz gesagtLock-in ist keine Eigenschaft eines Produkts, sondern eine Zahl: was der Wechsel Sie kosten würde.
Auf einen Blick
- Messgröße
- Wechselkosten in Arbeitsstunden, nicht in Euro Lizenzgebühr
- Vier Ebenen
- Datenformat, Prozesse, Wissen im Haus, Vertrag
- Häufigster Irrtum
- Quelloffenheit allein verhindert Lock-in — sie hilft beim Format, nicht bei Prozessen und Wissen
- Teuerste Ebene
- Prozesse und Wissen; sie stehen in keiner Rechnung und tauchen erst beim Wechselversuch auf
- Rechtlicher Hebel
- EU Data Act, Kapitel VI: begrenzte Wechselentgelte, gedeckelte Fristen, Mitwirkungspflicht des Anbieters
- Wann messen
- Einmal jährlich für die drei bis fünf wichtigsten Systeme — vor der nächsten Preisrunde, nicht danach
Lock-in wird meist als Eigenschaft eines Produkts beschrieben: dieses Format sei proprietär, jener Anbieter binde seine Kunden. Nützlicher ist eine andere Sicht. Lock-in ist eine Zahl — nämlich das, was ein Wechsel Sie kosten würde, wenn Sie ihn morgen beginnen müssten.
Diese Zahl kennt fast niemand. Der Anbieter kennt sie meist besser als der Kunde, und genau darauf beruht seine Verhandlungsposition bei der nächsten Preisrunde.
Die vier Ebenen
Format. Liegen Ihre Daten in einer dokumentierten, maschinenlesbaren Form vor, und enthält ein Export auch Anhänge, Verknüpfungen und Historie? Diese Ebene lässt sich prüfen, indem man einmal exportiert und den Export öffnet.
Prozesse. Abläufe, die auf Eigenheiten des Produkts gebaut sind — Freigaben, Automatisierungen, Vorlagen, Schnittstellen. Sie sind selten dokumentiert und tauchen im Wechselprojekt als Überraschung auf.
Wissen. Einarbeitung, Zertifikate, ein Dienstleister, der genau dieses eine Produkt beherrscht. Diese Ebene erzeugt Widerstand, der nicht technisch begründet ist und trotzdem wirkt.
Vertrag. Laufzeit, Kündigungsfrist, Ausstiegsentgelte, fehlende Herausgabepflicht. Die einzige Ebene, die sich vor Vertragsschluss regeln lässt — und die einzige, bei der Ihnen inzwischen das Gesetz hilft.
Was der Data Act daran geändert hat
Seit September 2025 gilt Kapitel VI des EU Data Act für Datenverarbeitungsdienste: Wechselentgelte dürfen nur noch tatsächlich entstandene Kosten abdecken und entfallen ab Januar 2027 vollständig, Kündigungsfristen sind gedeckelt, und Anbieter müssen beim Wechsel mitwirken statt ihn auszusitzen.
Damit ist die vertragliche Ebene deutlich schwächer geworden. Die drei anderen Ebenen hat das Gesetz nicht angetastet — und in der Praxis machen sie den größeren Teil der Kosten aus.
Wie man die Zahl ermittelt
Nehmen Sie das System, das Sie am längsten haben. Schätzen Sie vier Posten: Datenübernahme samt Prüfung, Nachbau der Automatisierungen, Schulung, Doppelbetrieb. Überprüfen Sie mindestens einen Posten an einem kleinen Teilbereich, statt alles zu schätzen.
Das Ergebnis ist Ihre Verhandlungsposition, und es ist der Ausgangspunkt jeder Exit-Strategie. Wer die Zahl erst nach einer Preisankündigung rechnet, rechnet unter Druck — und entscheidet dann regelmäßig gegen den Wechsel, unabhängig davon, ob das Produkt besser ist.
Der häufigste Denkfehler
Lock-in vollständig vermeiden zu wollen. Jede Entscheidung erzeugt Bindung; das ist der Preis dafür, dass ein Werkzeug zum Unternehmen passt. Die Frage ist nicht, ob Bindung entsteht, sondern ob sie bekannt, bezifferbar und im Verhältnis zum Nutzen vertretbar ist.
Häufige Fragen
- Ist Open Source automatisch frei von Lock-in?
- Nein. Quelloffenheit löst die Formatfrage und sichert den Weiterbetrieb, aber Prozesse, Erweiterungen und das Wissen im Haus binden genauso. Eine stark angepasste offene Anwendung kann teurer zu verlassen sein als ein Mietprodukt mit sauberem Export.
- Wie berechne ich Wechselkosten?
- In vier Posten: Datenübernahme samt Prüfung, Nachbau der Automatisierungen, Schulung, und Doppelbetrieb. Schätzen Sie jeden Posten und überprüfen Sie mindestens einen davon an einem kleinen Teilbereich. Die Zahl ist damit belastbar genug für eine Verhandlung.
- Was hilft, bevor der Vertrag läuft?
- Drei Sätze im Vertrag: dokumentierter, jederzeit selbst auslösbarer Export inklusive Anhängen und Verknüpfungen; feste Frist für die Herausgabe nach Vertragsende; Ankündigungspflicht bei Wechsel von Unterauftragnehmern.
- Und wenn der Vertrag längst läuft?
- Dann richten Sie einen eigenen, regelmäßigen Export ein — das ist der einzige Schritt, der ohne den Anbieter funktioniert. Alles Weitere gehört in die nächste Verlängerung, zusammen mit dem Verweis auf den Data Act.